Rechtsprechung
   AG Kiel, 31.08.1999 - 114 C 658/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,11027
AG Kiel, 31.08.1999 - 114 C 658/97 (https://dejure.org/1999,11027)
AG Kiel, Entscheidung vom 31.08.1999 - 114 C 658/97 (https://dejure.org/1999,11027)
AG Kiel, Entscheidung vom 31. August 1999 - 114 C 658/97 (https://dejure.org/1999,11027)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1999,11027) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 01.07.2008 - VI ZR 243/06

    Shopping mit Putzfrau auf Mallorca

    Auszug aus AG Kiel, 31.08.1999 - 114 C 658/97
    Die als Beleg aufgeführte Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 1.7.2008 (Geschäftsnummer VI ZR 243/06) bezieht sich ausschließlich auf das Recht der Bildberichterstattung durch die Presse, enthält insoweit keine neue Entwicklung und ist für den hier vorliegenden Fall ohne Belang.
  • BVerfG, 04.12.2006 - 1 BvR 1200/04

    Verhängung von Ordnungsmitteln iSd § 890 ZPO als gerechtfertigter Eingriff in die

    Auszug aus AG Kiel, 31.08.1999 - 114 C 658/97
    Dass der Schutzumfang eines Unterlassungsgebots nicht nur die Verletzungsfälle, die mit der verbotenen Form identisch sind, sondern auch solche gleichwertigen Äußerungen umfasst, die ungeachtet etwaiger Abweichungen im Einzelnen den Äußerungskern unberührt lassen, ist im Presserecht wie auch im Wettbewerbsrecht allgemein anerkannt (vgl. HH-Ko/MedienR/v.Petersdorff-Campen, 31, Rn. 9 m.w.N.; Wenzel/Burkhardt, Recht der Wort- und Bildberichterstattung, 5.Aufl. 12, Nr. 158 m.w.N.; BVerfG , Beschluss vom 4.12.2006, 1 BvR 1200/04).
  • BGH, 17.07.1997 - I ZR 40/95

    "Sekundenschnell"; Auslegung eines Unterlassungsvertrages

    Auszug aus AG Kiel, 31.08.1999 - 114 C 658/97
    Nach dem Sinn des Unterlassungsvertrages ist daher regelmäßig davon auszugehen, dass die Parteien durch ihn auch im Kern gleiche Verletzungen erfassen wollten (BGH GRUR 1997, 931).
  • BGH, 10.11.1983 - VII ZR 72/83

    Zulässigkeit einer bedingten unselbstständigen Anschlussberufung

    Auszug aus AG Kiel, 31.08.1999 - 114 C 658/97
    Da es sich bei einer unselbstständigen Anschlussberufung nicht um ein Rechtsmittel im engeren Sinne handelt, kann sie, wie andere prozessuale Erklärungen auch, unter eine Bedingung gestellt werden, die einen innerprozessualen Vorgang betrifft (vgl. BGH NJW 1984, 1240).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht